Häufige Fragen

Häufige Fragen

Zur Fußvermessung benötigen Sie bei uns keinen Termin. Kommen Sie einfach innerhalb unserer Öffnungszeiten vorbei.

Die Krankenkassen übernehmen bis zu zwei Paar Einlagen pro Kalenderjahr.

Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen sind hierzu noch vertragliche Regelungen zu berücksichtigen, wenn es um Folgeversorgungen geht.

Folgeversorgungen können bei bestimmten Krankenkassen erst 12 Monate nach der Versorgung des Vorjahres in Anspruch genommen werden.

BEISPIEL:
Erstversorgung am 01.03.2024 und 01.09.2024.
Folgeversorgung möglich frühestens 02.03.2025 und 02.09.2025

Welche Krankenkassen dies betrifft,erfahren Sie bei uns in der persönlichen Beratung.

Einlagen über den gesetzlichen Anspruch hinaus sind in Privatleistung zu tragen.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist jede/r gesetzlich Versicherte verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung von 5-10 € zu leisten. Diese ist pro Hilfsmittel und nicht pro Rezept zu leisten. Sofern eine Befreiungskarte vorliegt,entfällt die Zuzahlung selbstverständlich.

Es besteht die Möglichkeit, eine höherwertige Versorgung zu wählen, die gegenüber der Standard-Einlagen nach Kassenleistung funktionell sowie qualitativ hinaus geht. Durch den höheren Fertigungsaufwand kommt eine zusätzliche Aufzahlung zustande.

Diese liegt bei Erwachsenen pro Paar bei 25€ und in der Kinder- und Jugendversorgung bei 18€.
- Ein Paar Standard Einlagen als „Kassenmodell“ werden also mit einer max. Rezeptgebühr von 5-10€ berechnet,
- ein Paar 100% maßgefertigte Einlagen, die nach 2-und 3D Scan gefertigt werden, mit maximalen Kosten von 30-35€ bei Erwachsenen, bei Kindern und Jugendlichen 18€.

Die Anfertigung Ihrer Einlagen dauert im Normalfall eine Woche. Dies kann durch Feiertage und Betriebsferien natürlich variieren.

Orthopädische Einlagen sollen in handelsüblichen geschlossenen Schuhen tragbar sein. Insbesondere bei Schuhen, wo die originale Decksohle herausnehmbar ist, können Sie ihre neuen Einlagen problemlos einsetzen.

Auch Einlagen für offenes Schuhwerk (Sandalen,Pantoletten etc.) sind möglich, sofern die originale Fußbettung entfernt werden kann.

Da eine individuelle Anpassung bei offenen Schuhen erforderlich ist, sind diese Schuhvarianten generell für die Anfertigung der Einlagen mitzubringen.

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